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Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden u. a. folgende beweiskräftige Urkunden, die Sie auch mit dem zur Verfügung stehenden Antrag erhalten können, ausgestellt:

Beglaubigte Abschrift aus dem Heirats-, Geburten- und Sterbebuch (wortgetreue Abschrift des Eintrags im Personenstandsbuch, meist in Form einer Kopie einschließlich aller evtl. Randvermerke)

Geburtsurkunden
Eheurkunden
Sterbeurkunden
Mehrsprachige Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden
(zur Verwendung im Ausland)

Wo sind die Urkunden zu erhalten?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.

Datenschutz

Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

Schriftliche Bestellung von Urkunden


Sie können die Urkundenanforderung mit Ihrer genauen Anschrift per Email (standesamt@regen.de) an das Standesamt Regen übermitteln, die Gebühr in Höhe

von 10 € pro Urkunde, bitten wir im Voraus auf das Konto Nr. 34 der Sparkasse Regen,

BLZ 741 514 50, mit dem Verwendungszweck


„Standesamt und Ihr Name“


zu überweisen. Die Urkunde wird Ihnen bei Gutschrift der Gebühr umgehen zu gesandt.