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Wie hoch ist der Kurbeitrag?
Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage brechent. Angefangene Tage gelten als volle Tage.
Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag:
1.
| für Einzelpersonen
| 1,30 Euro
| 2.
| für Familien
| 1,30 Euro
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| für die erste Person
| 1,30 Euro
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| für die zweite Person
| 1,30 Euro
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| für die dritte und jede weitere Person
| 0,50 Euro
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3.
| Zu einer Familie gehören nur die Ehegatten und die wirtschaftlich von Ihnen abhängigen Kinder, Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres sind kurbeitragsfrei; vom dreizehnten bis zum vollendeten sechszehnten Lebensjahr zahlen sie die Sätze der dritten Person einer Familie.
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Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Kurgebiet der Stadt Regen aufhalten, sind kurbeitragsfrei. Diese Personen müssen jedoch ebenfalls einen Meldeschein gemäß des Meldegesetzes ausfüllen.
Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB)erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % des Kurbeitrages. SchwerbehindertePersonen mit einem Grad der Behinderung von 100 (GdB) sind auf Antrag kurbeitragsfrei.Der entsprechende Grad der Behinderung ist nachzuweisen.
Anmeldung
Die Anmeldung muss per eMeldeschein oder mittels vorgeschriebenen Anmeldeschein innerhalb 24 Stunden nach Ankunft der Gäste durch den Vermieter in der Tourist-Information erfolgen. Die pünktliche Anmeldung ist im Sinne des Gastes und der Vermieter.
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