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Zensus 2012

Mikrozensus 2012 im Januar gestartet - Interviewer bitten um Auskunft -  hier finden Sie alles Wichtige über den Zensus 2012




Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus,

eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt.

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung

werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders

geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen

und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten

befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz

Auskunftspflicht.

Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus,

eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt.

Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und

soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus

2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie

der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem

Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand

für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind

Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle

Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die

Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach

bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für

die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen

Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen.

Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen

zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an

der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus

eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend

gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den

Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren,

sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview

teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per

Post an das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im

Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der

Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

https://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/2012/9_2012.php