Schutz- und Hygienekonzept für das Rathaus der Stadt Regen
1. Rechtsgrundlagen
• SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/bq1LW6ThhoX92kKSbKq/content/bq1LW6ThhoX92kKSbKq/BAnz%20AT%2028.09.2022%20V1.pdf?inline
Stand: 01.10.2022
2. Sicherheits- und Hygieneregeln
a. Personen mit einer eindeutigen Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeutet (z.B. Fieber, Halsschmerzen, Husten usw.) sind vom Besuch des Rathauses ausgeschlossen.
b. Beim Zutritt ins Rathaus und auf den Fluren wird das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske empfohlen.
c. Mitarbeitern wird im Publikumsbereich und immer beim Verlassen der Büros empfohlen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
d. Wo immer es möglich ist, wird es empfohlen zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
e. Sitzgelegenheiten (z.B. im Wartebereich, an den Beratungstischen) sind so zu gestalten, dass bei ihrer Nutzung der Mindestabstand von 1,50 m gewahrt bleibt, oder es ist durch den Einsatz einer transparenten Abschirmung für Schutz zu sorgen.
f. Im Bereich der Anmeldung ist Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
g. In den Büros und Besprechungsräumen ist für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung zu sorgen, insbesondere bei Parteiverkehr. Auf die allgemein geltende AHA-L- Regelung, sowie die „Nies-Etikette“ wird hingewiesen
h. Aktuelle Aushänge auf dem „schwarzen Brett“ und Informationsschreiben sind zu beachten. Auf die Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, sowie des Robert Koch Instituts wird hingewiesen.
3. Kenntnisnahme
Das Hygienekonzept ist von allen Mitarbeitern und Besuchern des Rathauses zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Dieses ist verpflichtend einzuhalten und anzuwenden.
4. Veröffentlichung
Dieses Hygienekonzept wird am Eingang des Rathauses und auf der Internetseite der Stadt Regen veröffentlicht.
5. Hausrecht
Gegenüber Personen, die gegen die oben genannten Vorschriften verstoßen, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
6. Inkrafttreten
Dieses Schutz- und Hygienekonzept tritt am 6. Oktober 2022 in Kraft und ersetzt das Schutz- und Hygienekonzept vom 14. April 2022.
Regen, den 06.10.2022
gez. Andreas Kroner
1. Bürgermeister