Die Perle am Fluss

Gewerbeamt

Informationen zum Gewerbeamt der Stadt Regen erhalten Sie im Bayernportal.

Das Gewerbeamt der Stadt Regen ist zuständig für:


Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Ihren Antrag und die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen nehmen wir auch gerne kontaktlos an untenstehende Adresse per Post, E-Mail oder Fax entgegen. Bitte für Rückfragen eine Telefonnummer angeben und diese erforderlichen Unterlagen  bereithalten.

Gestattung und Veranstaltungsgenehmigungen

Anträge sind zu richten an:

Hausanschrift:
Stadtplatz 2
94209 Regen

Ansprechpartnerin: Lydia Schmäl
Tel.: 09921 / 604-123
Fax: 09921 / 604-560
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!