Gewerbeamt
Das Gewerbeamt der Stadt Regen ist zuständig für:
- Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
- Gewerbeauskünfte
- Anfertigung von Beglaubigungen
- Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach GastG
- Veranstaltungsgenehmigungen nach LStVG
- Genehmigung von Spielgeräten, Lotterien und Ausspielungen
- Ausstellung von Fischereischeinen
Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).
Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
- Informationen zur Gewerbeanzeige bzw. Gewerbeanmeldung
- Online-Gewerbeanmeldung mit Ausfüllassistent
- PDF-Antrag zur Gewerbeanmeldung (nicht am PC ausfüllbar)
- Informationen zur Gewerbeabmeldung
- PDF-Antrag zur Gewerbeabmeldung (nicht am PC ausfüllbar)
- Informationen zur Gewerbeummeldung
- PDF-Antrag zur Gewerbeummeldung (nicht am PC ausfüllbar)
Gestattung und Veranstaltungsgenehmigungen
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 GastG) zum Betrieb einer Schankwirtschaft, Speisewirtschaft und/oder Gästebeherbergung.
- Antrag zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (auch: Hinausschieben des Sperrzeitbeginns).