Grundsteuerreform in Bayern
Die Grundsteuer muss für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bezahlt werden und wird von der Stadt oder der Gemeinde erhoben, in deren Gebiet das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Die Einnahmen fließen den Kommunen zu und stellen eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Die Mittel werden beispielsweise verwendet, um den Brandschutz oder die Infrastruktur zu finanzieren.
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt. Bis 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend.
Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie gegebenenfalls der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.
Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land– und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs entscheidend.
Ausführliche Informationen zu Grundsteuerreform in Bayern erhalten Sie in folgenden PDF-Dokumenten:
- Allgemeines zur Grundsteuerreform in Bayern (Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern)
- Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform in Bayern (Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern)
- Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Grundsteuerreform in Bayern (Infobroschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat)
- Was gehört zur Grundsteuererklärung? (Infoblatt des Bayerischen Landesamts für Steuern)
Weiterführendes zur Grundsteuerreform im Web:
- https://www.grundsteuer.bayern.de/ Erklärt wie's funktioniert und wie die Grundsteuererklärung auszufüllen ist.
Wenn noch Fragen offen sind: Auf der zuletzt genannten Seite finden Sie auch eine Grundsteuer-Hotline, die Sie anrufen können!