Energienutzungsplan für Stadt und Landkreis Regen
Am Montag, 16.12.2013 wurde der Energienutzungsplan von der Technischen Hochschule Deggendorf, Technologie Campus Freyung, an Landrat Adam und die Bürgermeister übergeben. Der Energienutzungsplan wurde gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.
Der Landkreis Regen und die 22 teilnehmenden Städte, Märkte und Gemeinden erhielten damit einen aktuellen und fortschreibbaren Bestand der installierten Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien, eine aktuelle Energiebilanz sowie Bestands- und Potentialanalysen für Strom und Wärme, Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen für das weitere energiestrategische Vorgehen, Planungs- und Detailkarten, Anlagenbestand, potenzielle Photovoltaik-Standorte, Wärmekataster mit potenziellen Nahwärmegebieten, Wasserkraft und Windgeschwindigkeiten mit potenziellen Flächen.
Verwendung des Energienutzungsplan nur nach vorheriger Genehmigung durch die Technische Hochschule Deggendorf.
Energienutzungsplan Landkreis Regen
Energienutzungsplan Stadt Regen

- Zusätzliche Informationen:
- Informationen Titel:
Kontakt und Information:, Informationen:
Tourist-Information Regen
Schulgasse 2
94209 Regen
09921 604-450Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Informationen Titel: Link Stadt Roth:, Informationen:
- Informationen Titel:
Kontakt und Information:, Informationen:
Nur 25 km südlich von Nürnberg entfernt heißt Sie die Kreisstadt Roth – das Tor zum Fränkischen Seenland – herzlich willkommen und lädt ein, die vielen Facetten der Stadt kennenzulernen. Seit jeher steht Roth für Gastfreundschaft und zieht mit seiner bewegenden Geschichte, den Kultur- und Sportveranstaltungen auf höchstem Niveau, sowie seiner traumhaften Lage im Fränkischen Seenland Touristen aus aller Welt an.
In der malerischen Altstadt zwischen Schloss Ratibor, Marktplatz und Kugelbühlplatz bilden zahlreiche Sehenswürdigkeiten die ansprechende Kulisse für einen gemütlichen Stadtbummel. Als idealer Ausgangspunkt bietet sich das wunderschöne Schloss Ratibor an, das weithin sichtbare und bedeutende Wahrzeichen der Stadt mit dem imposanten Prunksaal. Im Museum des Schlosses sind das ganze Jahr über verschiedene Ausstellungen zu bewundern. Im Rahmen einer Stadt-, Schloss- oder Kombi-Führung erfahren Sie interessante Hintergründe und amüsante Anekdoten aus der Geschichte der Stadt und des Schlosses.
Die Stadt Roth beheimatet außerdem das einzigartige Fabrikmuseum der Leonischen Industrie, das sich der kunstvollen Weiterverarbeitung feiner Drähte widmet und einen hervorragenden Überblick über die breite Produktpalette des Leonischen Industriezweiges liefert. An laufenden Maschinen wird die ursprüngliche Herstellung von Spitzen, Borten, Tressen und Christbaumschmuck vorgeführt.
Seit Jahren ist Roth auch eine sehr aktive und sportliche Stadt mit einem breiten Angebot. So finden Sie beispielsweise nahe der Altstadt eines der bekanntesten und schönsten Freibäder der Region. Vor allem aber ist Roth bekannt für seine Triathlon-Veranstaltungen. Den Auftakt macht der Rothsee-Triathlon im Juni. Im Juli folgt das größte Triathlon-Ereignis der Welt, die weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte DATEV Challenge Roth powered by HEP.
Auch das nahe Umland lohnt einen Besuch. Verbinden Sie einen Ausflug nach Roth mit einer Radtour oder Wanderung zum Rothsee. Auf der Strecke lohnt sich ein Abstecher zum Museum Historischer Eisenhammer Eckersmühlen. Bei Schmiedevorführungen erwachen die wasserkraftbetriebenen Hämmer eindrucksvoll zu neuem Leben.
Der Rothsee zwischen Allersberg, Hilpoltstein und Roth ist ein Eldorado für Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer und natürlich Wassersportler. Familienfreundliche Sandstrände mit Strandhäusern und Kiosken, großzügigen Liegewiesen mit Spielplätzen, Umkleiden und Duschen und ein Beachvolleyballplatz laden zum Baden und zum Strandleben ein.
Die Freundschaftsbeziehungen mit Roth werden bereits seit 1979 gepflegt. Am 2. Oktober 2004 haben Roth und Regen die Partnerschaftsurkunde unterschrieben und dürfen sich seitdem "amtliche Partner" nennen.

- Zusätzliche Informationen:
- Informationen Titel:
Termin:, Informationen:
Ostermontag, 21. April 2025
- Informationen Titel:
Veranstalter:, Informationen:
Katholische Landjugendbewegung Regen
- Informationen Titel:
Veranstaltungsort:, Informationen:
Stadtkern Regen - Start an der Tierzuchthalle Regen
- Informationen Titel:
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Tourist-Information Regen
Schulgasse 2
94209 Regen
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Termin:, Informationen:
Viele tausend Zuschauer säumen am Ostermontag alljährlich Regens Straßen. Mehrere hundert Pferdeliebhaber putzen sich selbst und ihre Rösser kräftig heraus.
Jedes Jahr am Ostermontag findet eine der bekanntesten und beliebtesten Brauchtumsveranstaltungen des Bayerischen Waldes statt: der Regener Osterritt.
Der Flurumritt am Ostermontag hat in Regen eine lange Tradition. Die Katholische Landjugend organisiert den Ritt, bei dem Rösser und Reiter aus dem gesamten Bayerischen Wald vom Stadtpfarrer gesegnet werden.
Frauen steigen beim Osterritt ebenso aufs Pferd wie Männer. Senioren auf schweren Kaltblütern traben genauso durch die Stadt wie Jugendliche auf ihren Haflingern oder kleine Kinder auf Shetlandponys.
Pferden wie Reitern sind die bewundernden Blicke der Zuschauer sicher, wenn sie mit eingeflochtenen Mähnen, Schleifen und Blumengebinden im Schweif beziehungsweise im Trachtenjanker oder mit weißer Turnierhose hinter dem Kreuzträger durch die Innenstadt reiten.
Programm:
9:00 Uhr Festgottesdienst vor der Tierzuchthalle Regen - im Anschluss Flurumritt über den Stadtplatz - Bodenmaiser Straße - Panzerstraße - Zwieseler Straße - und zurück zum Stadtplatz - mit Pferdesegnung auf dem Stadtplatz Regen

- Zusätzliche Informationen:
Von der Lage her ist das französische Mirebeau die am weitesten entfernte Partnerstadt der Regener, gefühlsmäßig aber sind die beiden Städte wohl besonders eng verbunden. Mirebeau liegt in der Region Poitou im Verwaltungsbezirk Vienne – und damit in einer der größten, landschaftlich abwechslungsreichsten und geschichtsträchtigsten Regionen in Frankreich.
Graf Foulques III. Nerra von Anjou eroberte einst Mirebeau und ließ hier eine Burg errichten. Im 14. Jahrhundert wurde Mirebeau zur Baronnie erhoben, zu der 114 Lehen gehörten. 1789 wurden Mirebeau und Moncontour von der Sénéchaussée (Sitz des Gerichtshofes eines Seneschals) de Saumur abgetrennt und dem neuen Département Vienne zugeordnet. Mirebeau gab auch dem Kanton Mirebeau seinen Namen.
Rund 2245 Einwohner leben heute in der Stadt Mirebeau. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Stadt zählen die Kirche Notre-Dame de Mirebeau und die Priorei Saint-André. Auch in der näheren Umgebung gibt es allerhand Außergewöhnliches zu entdecken.

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Tourist-Information Regen
Schulgasse 2
94209 Regen
09921 604-450Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Informationen Titel: Link Stadt Eschwege:, Informationen:
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„Vom Bayernland zum Werrastrand“ – so hieß 1967 das Motto einer Werbefahrt. Die Werbefahrt war der erste intensivere Kontakt zwischen Regen und Eschwege, aber bei weitem nicht der einzige: 30 Jahre lang pflegten Regen und die Kreisstadt des Werra-Meißner-Kreises in Hessen ihre Freundschaft, vor allem die Spielmannszüge, die Gesangsvereine, der Eschweger Reiseverein und der Trachtenverein besuchten sich häufig. 1997 besiegelten die beiden Städte ihre jahrzehntelange Verbundenheit mit der offiziellen Städtepartnerschaft. Nicht nur zum Pichelsteinerfest kommen die Eschweger nach Regen, und die Regener fahren längst nicht nur zum Johannisfest nach Eschwege.
Im Jahr 974 wurde Eschwege erstmals urkundlich erwähnt. Doch der Name der Stadt erinnert an eine viel ältere germanische Siedlung, die bereits um 500 n. Chr. bestanden haben dürfte. Eschwege ist Heimat für 21 000 Einwohner und eine Stadt mit langer Tradition und vielen Sehenswürdigkeiten. Dokumente aus der über 1000-jährigen Stadtgeschichte und das Fotoatelier Tellgmann - eines der ältesten Fotoateliers in Deutschland – gibt es im Stadtmuseum zu sehen. Die kleinsten Schiffsfiguren der Welt und einiges mehr kann man im Zinnfigurenmuseum entdecken.
Der Bismarckturm thront in 319 Metern Höhe auf dem Leuchtberg. Sehenswert sind auch der Nikolaiturm mit der Glocke des ehemaligen Kirchturms oder der Dünzebacher Torturm, in dem einst die letzte „Eschweger Hexe“ eingekerkert war. Zu jeder vollen Stunde ist tagsüber die Symbolfigur der Kreisstadt zu hören: Der Dietemann ist Teil der Kunstuhr am Schlossturm, immer und immer wieder bläst er in sein Instrument – mehr als eine viertel Million Mal trat er seit 1927 seinen Rundgang um das Schlosstürmchen an. Ebenso beliebt sind das Glockenspiel zwischen den beiden historischen Rathäusern, die Schäferhalle am Westabhang des großen Leuchtberges, Botanischer Garten, Sophien Garten oder die Neustädter Kirche.
Als unverwechselbar gelten die vielen Fachwerkhäuser in Eschwege. Beim Rundgang durch die Stadt sollte man sich ein wenig Zeit nehmen, um die vielen interessanten Details zu erkunden. Nur fünf Minuten von der historischen Altstadt entfernt liegt der mehr als zwei Kilometer lange Werratalsee mit der Statue der „Werranixe“ als Wahrzeichen.
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Einwohnermeldeamt
Stadtplatz 2
94209 Regen
09921 / 604-126 und 604-127Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Informationen Titel:
Öffnungszeiten:, Informationen:
Montag: 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 12:00 Uhr
Das Melde-/Passamt ist am Mittwochnachmittag geschlossen!
Donnerstag: 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen Termin mit uns vereinbaren.
- Informationen Titel:
Kontakt und Information:, Informationen:
Einwohnermeldeamt
Nicht nur die An- oder Ummeldung nach einem Umzug können Sie beim Einwohnermeldeamt erledigen. Es ist unter anderem auch zuständig für:
- Auskunft Gewerbezentralregister
- Beantragung eines Führungszeugnisses
- Einrichtung von Übermittlungssperren
- Bestätigung/Siegelung der Anträge für eine Fahrerlaubnis
- Mitteilung der eigenen Steuer-ID
- Ausstellung von (erweiterten) Meldebestätigungen, Aufenthalts-/Haushaltsbestätigungen
- Bestätigung der Anträge für Aufenthaltserlaubnis und Niederlassung
- Lebensbestätigung
- Meldeauskünfte
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 trat ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich.
Meldepflicht:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung zu einem in der Zukunft liegendem Datum ist nicht möglich.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldepflicht zwei Wochen.
Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich ist (Vordatierung). Bei einer Abmeldung ins Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben (§17 Bundesmeldegesetz).
Wohnungsgeberbestätigung:
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber hat somit bei Meldevorgängen eine Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz.
Somit muss ab dem 1. November der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Das bedeutet, dass künftig bei jedem Einzug und in einigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber innerhalb dieses Zeitraumes auszustellen ist. Im Zusammenhang mit der Anmeldung bzw. Abmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann u.a. die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Wohnungsgeberbestätigung.
Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z.B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber kann jedoch auch der Wohnungseigentümer sein oder auch Hauptmieter, die Wohnungen oder Zimmer untervermieten.
Bei Bezug einer Wohnung/Haus durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Amtliche Formulare für die Wohnungsgeberbestätigung (auch Wohnungsgeberbescheinigung) können auf unserer Website abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit.
- Zusätzliche Informationen:
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Gewerbeamt
Lydia Schmäl
Stadtplatz 2
94209 Regen
09921 / 604-123
Fax: 09921 / 604-560Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Kontakt und Information:, Informationen:
Gewerbeamt
Informationen zum Gewerbeamt der Stadt Regen erhalten Sie im Bayernportal.
Das Gewerbeamt der Stadt Regen ist zuständig für:
- Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
- Gewerbeauskünfte
- Anfertigung von Beglaubigungen
- Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach GastG
- Veranstaltungsgenehmigungen nach LStVG
- Genehmigung von Spielgeräten, Lotterien und Ausspielungen
- Ausstellung von Fischereischeinen
Information zu Veranstaltungsgenehmigungen
Die bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai 2025 die Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 01. Juni 2025 in Kraft getreten ist.
Die Gestattungen nach § 12 GastG im Rahmen von Veranstaltungen erhalten nun eine gekürzte Genehmigungsfiktion.
Das heißt, dass für Sie die Möglichkeit besteht, mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung einen vollständigen Antrag bei der Gemeinde einreichen zu können.
Mit dieser Neuerung tritt hier eine verkürzte Genehmigungsfiktion in Kraft und das Fest kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne behördliche Genehmigung stattfinden.
Wir weisen aber drauf hin, dass dies nur bei einem vollständig eingereichten Antrag gilt und für die Veranstaltung kein vertiefter Prüfungsbedarf besteht!
Hierfür verwenden Sie am besten das Formular („Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes §12 GastG“) auf der Homepage der Stadt Regen.
Am besten reichen Sie den Antrag per E-Mail an
Falls der Antrag nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingereicht wird, wird das Genehmigungsverfahren wie bereits gehabt durchgeführt.
Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).
Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Ihren Antrag und die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen nehmen wir auch gerne per E-Mail oder direkt online über das Bayern-Portal entgegen. Bitte für Rückfragen eine Telefonnummer angeben und die erforderlichen Unterlagen bereithalten.
Sie finden die Formulare für die Gewerbean-, -um- und -abmeldung, Fischereischeine, sowie für Gestattungen und Veranstaltungsgenehmigungen in unserer Formularübersicht.
Auf der Webseite des Bayerischen Landesamts erhalten Sie das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit sowie den ELSTER-Flyer und weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer.
- Zusätzliche Informationen:
- Informationen Titel:
Öffnungszeiten:, Informationen:
Montag: 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 bis 12:00 Uhr
Das Melde-/Passamt ist am Mittwochnachmittag geschlossen!
Donnerstag: 7:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen Termin mit uns vereinbaren. - Informationen Titel:
Kontakt und Information, Informationen:
Team Standesamt
Stadtplatz 2
94209 Regen
09921 / 604-121 /-124Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Informationen Titel:
Öffnungszeiten:, Informationen:
Standesamt
Um gesetzlich anerkannt zu sein, muss eine Ehe standesamtlich geschlossen werden. Wir bieten Ihnen Informationen zum Ablauf von Eheschließungen im In- und Ausland und zu den damit verbundenen Themen.
Bedenken Sie, dass viele Paare gern im Sommerhalbjahr in die Ehe starten wollen. Termine vor allem an Samstagen sind sehr begehrt. Wir empfehlen Ihnen deshalb sich möglichst frühzeitig wegen der Anmeldung der Eheschließung mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Ihnen ein bestimmter Termin für Ihre Eheschließung am Herzen liegt. Wir können dann "Ihren" Trauungstermin möglichst bald verbindlich reservieren.
Welche Unterlagen zur Eheschließung benötigt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Downloads:
Bestellservice für Personenstandsurkunden
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden u. a. folgende beweiskräftige Urkunden, die Sie auch mit dem zur Verfügung stehenden Antrag erhalten können, ausgestellt:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Heirats-, Geburten- und Sterbebuch (wortgetreue Abschrift des Eintrags im Personenstandsbuch, meist in Form einer Kopie einschließlich aller evtl. Randvermerke)
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Mehrsprachige Ehe-, Geburts- und Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland)
Wo sind die Urkunden zu erhalten?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.
Datenschutz
Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.
Schriftliche Bestellung von Urkunden
Sie können die Urkundenanforderung mit Ihrer genauen Anschrift per E-Mail
Konto der Stadt Regen, IBAN DE 72 7415 1450 0000 0000 34, BIC BYLADEM1REG
mit dem Verwendungszweck "Standesamt Vorkasse und Ihr Name", zu überweisen.
Die Urkunde wird Ihnen bei Gutschrift der Gebühr umgehend zugesandt.
Kontakt und Information:
Standesamt Regen
Stadtplatz 2 - 94209 Regen
Tel.: 09921 604-124 und 604-121
Weitere Informationen zum Standesamt der Stadt Regen erhalten Sie im Bayernportal.
Herzlich Willkommen im Servicebereich des Bürgerbüros der Stadt Regen
In diesem Bereich möchten wir Sie über die verschiedenen Aufgabenbereiche informieren. Bitte klicken Sie unten auf den jeweiligen Bereich, um genauere Informationen und Unterlagen zum Download zu erhalten.
Zum Bürgerbüro gehören folgende Aufgabenbereiche:
Bereich | Telefon | Funktionsadressen |
---|---|---|
Gewerbeamt | 09921 604-123 | |
Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen | 09921 604-125 | |
Melde-, Pass- und Fundamt | 09921 604-126 und 604-127 | |
Ordnungsamt | 09921 604-123 | |
Rente und Soziales | 09921 604-124 | |
Standesamt | 09921 604-124 und 604-121 | |
Verkehrsamt | 09921 604-122 |
Bitte vergessen Sie beim Besuch des Bürgerbüros nicht, Ihr Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen!
Bei Fragen können Sie sich auch gerne telefonisch an uns wenden.
Die Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 07:30 - 12:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13:30 – 16:00 Uhr.
Achtung: Das Melde-, Pass- und Fundamt ist am Mittwoch-Nachmittag geschlossen!
Um sicherzustellen, dass Ihr gewünschter Ansprechpartner im Haus ist, empfehlen wir eine telefonische Terminabsprache.
Termine sind auch außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich!

- Zusätzliche Informationen:
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Wahlamt
Marian Gräf
09921 / 604-111Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
- Informationen Titel:
Kontakt und Information:, Informationen:
Wahlamt
Wahlen sind das Basiselement unserer Demokratie. Um Ihnen als Bürgerin und Bürger Ihre Stimmabgabe zu erleichtern, steht Ihnen (bei aktiven Wahlen) die elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Verfügung.
Dazu gibt es Informationen über das richtige Ausfüllen der Unterlagen, um die Stimmabgabe auch korrekt durchführen zu können.
Anstehende Wahltermine:
- 8. März 2026 in Bayern: Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte