Gewerbeamt
Informationen zum Gewerbeamt der Stadt Regen erhalten Sie im Bayernportal.
Das Gewerbeamt der Stadt Regen ist zuständig für:
- Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
- Gewerbeauskünfte
- Anfertigung von Beglaubigungen
- Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach GastG
- Veranstaltungsgenehmigungen nach LStVG
- Genehmigung von Spielgeräten, Lotterien und Ausspielungen
- Ausstellung von Fischereischeinen
Information zu Veranstaltungsgenehmigungen
Die bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai 2025 die Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 01. Juni 2025 in Kraft getreten ist.
Die Gestattungen nach § 12 GastG im Rahmen von Veranstaltungen erhalten nun eine gekürzte Genehmigungsfiktion.
Das heißt, dass für Sie die Möglichkeit besteht, mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung einen vollständigen Antrag bei der Gemeinde einreichen zu können.
Mit dieser Neuerung tritt hier eine verkürzte Genehmigungsfiktion in Kraft und das Fest kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne behördliche Genehmigung stattfinden.
Wir weisen aber drauf hin, dass dies nur bei einem vollständig eingereichten Antrag gilt und für die Veranstaltung kein vertiefter Prüfungsbedarf besteht!
Hierfür verwenden Sie am besten das Formular („Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes §12 GastG“) auf der Homepage der Stadt Regen.
Am besten reichen Sie den Antrag per E-Mail an
Falls der Antrag nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingereicht wird, wird das Genehmigungsverfahren wie bereits gehabt durchgeführt.
Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen
Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).
Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Ihren Antrag und die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen nehmen wir auch gerne per E-Mail oder direkt online über das Bayern-Portal entgegen. Bitte für Rückfragen eine Telefonnummer angeben und die erforderlichen Unterlagen bereithalten.
Sie finden die Formulare für die Gewerbean-, -um- und -abmeldung, Fischereischeine, sowie für Gestattungen und Veranstaltungsgenehmigungen in unserer Formularübersicht.
Auf der Webseite des Bayerischen Landesamts erhalten Sie das Merkblatt zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit sowie den ELSTER-Flyer und weitere nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer.
Gewerbeamt
Lydia Schmäl
Stadtplatz 2
94209 Regen
09921 / 604-123
Fax: 09921 / 604-560
Kontakt und Information:
Gewerbeamt
Lydia Schmäl
Stadtplatz 2
94209 Regen
09921 / 604-123
Fax: 09921 / 604-560