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Grundsteuer

Die Grundsteuer muss für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bezahlt werden und wird von der Stadt oder der Gemeinde erhoben, in deren Gebiet das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Die Einnahmen fließen den Kommunen zu und stellen eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Die Mittel werden beispielsweise verwendet, um den Brandschutz oder die Infrastruktur zu finanzieren.

Seit 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wurde für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.

Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie gegebenenfalls der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.

Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land– und Forstwirtschaft ist der Ertragswert des Betriebs entscheidend.

2024 hat der Stadtrat eine neue Hebesatzung beschlossen. Die wichtigsten Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.


Ausführliche Informationen zu Grundsteuerreform in Bayern erhalten Sie in folgenden PDF-Dokumenten:

Weiterführendes zur Grundsteuerreform im Web: