Grundstücksentwässerung
Für die Herstellung bzw. Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Antrag mit Entwässerungsplänen entsprechend den Vorgaben der Entwässerungssatzung der Stadt Regen bei der Stadt Regen, Tiefbauamt rechtzeitig vorzulegen.
Vor der Entwässerungsplanung ist eine Auskunft zu den Kanalanschlussmöglichkeiten einzuholen.
Dokumente zum Download:
- Informationsblatt mit zusätzlichen Hinweisen und zuständigem Ansprechpartner
- Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung
- Meldung der Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage
- Antrag auf Genehmigung gemäß Entwässerungssatzung
Grundstücksentwässerungsanlagen sind:
- bei Freispiegelkanälen: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks. Ist kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund.
- bei Druckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts.
- bei Unterdruckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht.
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Weitere Informationen:
Produktdatenblatt Schacht Stadt Regen - Beton Heller